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Veröffentlicht am Android-Themen · News 3 Min. Lesezeit

HTC vs. IPCom: Warum HTCs 3G-Smartphones nicht verboten werden [Update: offizielles HTC-Statement]

Der deutsche Patentverwerter IPCom bringt den Smartphone-Hersteller HTC in Bedrängnis. Für HTC-Hardware mit UMTS-Technologie soll ein Verkaufsverbot durchgesetzt werden.

Mitten im Weihnachtsgeschäft herrscht Unruhe bei HTC – und zwar einmal mehr wegen eines Patentverfahrens. Dieses Mal muss sich das Unternehmen allerdings nicht gegen Apple zur Wehr setzen, sondern gegen das deutsche Unternehmen IPCom. Im aktuellen Verfahren wirft es HTC vor, in seinen UMTS-Produkten ein Verfahren zur Priorisierung von Nutzern einzusetzen, deren Patente bei IPCom liegen. Auch Nokia sieht sich mit derselben Klage konfrontiert.

Schon 2009 hatte das Landgericht Mannheim entschieden, dass HTC die beiden fraglichen Patente verletzt. Vor einem Verkaufsverbot sollte jedoch unstrittig die Gültigkeit der Patente geklärt werden. HTC reichte derweil einen Berufungsantrag ein – den das taiwanische Unternehmen nun laut der Nachrichtenagentur Reuters zurückgezogen hat. Wie HTC mitteilt, betrachte man den Vorgang als redundant, weil das deutsche Bundespatentgericht die Gültigkeit der Patente in Zweifel gezogen habe.

[Update 28.11.2011: HTC Deutschland hat via Presseverteiler ein offizielles Statement zu der Angelegenheit verbreitet: „Am 25. November 2011 hat HTC seinen Einspruch im Fall IPCom EP1186189 zurückgezogen. Der Einspruch war gegenstandslos geworden, da das deutsche Bundespatentgericht im Vorfeld die betreffende Forderung der IPCom für ungültig erklärt hatte. IPComs ursprüngliche einstweilige Verfügung betraf nur ein HTC Smartphone, das inzwischen nicht mehr in Deutschland verkauft wird. Darüber hinaus hat HTC die Integration der UMTS-Standards modifiziert. Selbst in dem unwahrscheinlichen Fall, dass das Mannheimer Gericht erneut eine einstweilige Verfügung verhängt, wird das keine Auswirkungen auf den Verkauf von HTC Smartphones in Deutschland haben."]

IPCom wertet den Rückzug dagegen als Eingeständnis, dass die Auseinandersetzung nicht mehr gewonnen werden könnte. In einem offiziellen Schreiben ließ Geschäftsführer Bernhard  Frohwitter wissen: “Apparently, HTC has accepted it had no realistic chance of winning this case – the courts have clearly established that HTC has been infringing our patents and now given us the means to put a stop to it.” Er kündigte an, das Verkaufsverbot nun so schnell wie möglich durchsetzen zu wollen und verwies dabei auf das Urteil von 2009.

Natürlich käme ein Verkaufsverbot mitten in der gewinnträchtigen Vorweihnachtssaison für HTC zur Unzeit: Erst vor wenigen Tagen hatte der Hersteller eine Umsatzwarnung für das vierte Quartal ausgegeben. Die Drohung von IPCom, HTC-Produkte in Deutschland, immerhin einer der größten Mobilfunkmärkte Europas, verbieten zu lassen, hat also viel Erpressungspotenzial.

Warum sollte es aber trotzdem nicht zu einem Verkaufsverbot kommen?

Android vs. Apple: Patentkriege weiten sich ausDie Antwort liegt wie üblich im schnöden Mammon: Mit einem Verbot der HTC-Ware verdient IPCom kein Geld. Das Kerngeschäft des Unternehmens ist laut Webseite der Handel mit Lizenzen. IPCom verfügt über ein Portfolio von 1.000 für die Mobilfunkindustrie wichtigen Schlüsselpatenten. Einnahmen werden mit den Lizenzgebühren, die für die Nutzung der Patente bezahlt werden, erzielt.

Beim Samsung Galaxy Tab 10.1, das Samsung in Deutschland nach einer Klage von Apple vom Markt nehmen musste, lag der Fall anders. Apple verfolgte keine Gewinnabsichten, sondern wollte mit seiner Klage einen ernsthaften Konkurrenten für sein iPad 2 aus dem Feld räumen. IPCom hingegen versucht mit viel verbalem Säbelgerassel die größtmögliche Drohkulisse aufzubauen, um sich eine Einnahmequelle zu erschließen. Ein längerfristiges Verkaufsverbot wäre geschäftsschädigend. Wahrscheinlicher ist also, dass hinter den Kulissen eine Lizenzgebühr ausgehandelt wird.