Wischtelefone gegen Schäden abzusichern? Klar, die Option gibt es. Sinnvoll ist sie vor allem dann, wenn ein wertiges Smartphone vorhanden ist. Doch die wenigsten Nutzer setzen sich wirklich mit den Vor- und Nachteilen entsprechender Versicherungen auseinander.
Garantie & Gewährleistung vs. Garantiererweiterung vs. Versicherung
Zunächst einmal das Grundlegende: Hersteller von Elektronik sind in der EU verpflichtet, dem Kunden ein Jahr die volle Garantie auf ein Gerät zu gewähren. Ein zweites Jahr schließt sich dem an, jedoch nur als Gewährleistung. Der Unterschied: Im Garantiezeitraum wird von einem Fehler bereits während der Produktion ausgegangen – die Gewährleistung dreht die Beweislast um, der Kunde muss nachweisen, dass ein Fehler bereits bei Auslieferung bestand. Das ist in den seltensten Fällen erfolgreich.
Viele Händler bieten mittlerweile eine Garantieerweiterung an. Doch Obacht: Oftmals wird nur der Zeitwert des Geräts erstattet, nicht etwa der volle Kaufpreis. Ein Blick in die Klauseln lohnt und schützt vor Nepper-Angeboten.
Ob Garantie oder Gewährleistung: Obligatorischer Verschleiß oder Unachtsamkeit sind nicht abgedeckt. Verschleißteile halten sich bei Smartphones in Grenzen, durch Unachtsamkeit können schnell Schäden entstehen, die teuer zu stehen kommen. Da landet das Smartphone im Wasser, springt das Displays wegen eines Remplers oder prüft die Gravitation des Planeten oder wird das Smartphone gestohlen.
In solchen Fällen greifen zusätzliche Versicherungen, die abgeschlossen werden können. Diese sind nicht wirklich teuer – so bietet Friendsurance eine Handyversicherung ab schmalen 2,99 € pro Monat – und diese ist in eben diesem konkreten Fall gar täglich kündbar. Der Vertrag kann je nach Modell oder Kaufpreis des Smartphones auch höher ausfallen. Die Versicherung zahlt in der Regel 100 % der UVP des Smartphones in den ersten beiden Jahren; 80 % noch im dritten Jahr und immerhin noch 60% im vierten und 40 % im fünften Jahr. Eine Reparatur des Smartphones behält sich das Unternehmen in Regel auch vor, wenn finanzieller Aufwand und Nutzen sich die Waage halten. Der Selbstkostenanteil liegt hier zumeist bei 10 % der Kaufsumme.
Eine Versicherung ist kein Freibrief
Eine Handyversicherung ist kein Freibrief für den Besitzer des Wischtelefons. Dem Versicherten obliegen selbstredend einige Pflichten. So muss der Handykauf zeitnah angezeigt werden, idealerweise noch am Tag des Erwerbs. Hier sind viele Versicherungen offen und bieten eine Meldemöglichkeit binnen der ersten drei Monate nach Kauf; hier behalten sich verschiedene Anbieter eine Wartezeit von mehreren Wochen zwischen Vertragsabschluss und erstem Eintreten eines Schadensfalls vor.
Solche Fristen bestehen ebenso für die Meldung im Schadensfall – in der Regel stehen zwei Wochen Zeit zur Verfügung, den Schaden zu melden und die Kaufquittung wie auch Belege für den Schaden (idealerweise zunächst Fotos) einzureichen. Auch die IMEI, Modellbeschreibung und weitere Merkmale werden in der Regel abgefragt – zudem setzt die Versicherung voraus, dass im Falle eines Diebstahls das Handy aus der Ferne gesperrt wird – was auch vor weiteren Schäden schützt.
Sinnvoll ist eine Smartphone-Versicherung wie eingangs erwähnt bei teureren Modellen, die oft benutzt und geschützt werden sollen. Angebote sind meist fair, Nutzer profitieren zudem vom starken Konkurrenzkampf der verschiedenen Assekuranzen. Pflichten? Gibt es klar, eine Handyversicherung kann aber im schlimmsten Fall gegen Schäden absichern, die ansonsten ins Portmonee schlagen.