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Motorola: Deutsches Gericht ordnet Verkaufsverbot für Moto-Smartphones an

Ein deutsches Gericht hat geurteilt, dass Motorola seine Smartphones in Deutschland nicht mehr verkaufen darf. Als Grund werden Unstimmigkeiten beim Antennen-Design genannt. Anscheinend verletzt Motorola hier Patentrechte.

Der deutsche Hersteller für Lasertechnik LPKF hatte geklagt. Die Firma hält das Patent für sogenanntes „Laser Direct Structuring“. Dies bezeichnet den Prozess, den viele Smartphone-Hersteller nutzen, um die Antenne direkt am Smartphone-Rahmen zu „verstecken“ und sie kurvig umzusetzen. Dieses Vorgehen wird auch in vielen Modellen von Motorola verwendet. Unter anderem wurden das Moto G und das Moto X auf diese Weise ausgerüstet.

Nachdem das Moto X gerade seit der vergangenen Woche in Deutschland erhältlich ist, hat das Mannheimer Gericht sowohl gegen Motorola Deutschland als auch gegen Motorola Mobility USA sein Urteil gesprochen. Smartphones, die das Patent verletzen, muss Motorola Deutschland außerdem zurückrufen.

Von Seiten LPKF heißt es, dass das eigene Patent im vergangenen Jahr in China für ungültig erklärt wurde. Der „Chinese Supreme People’s Court“ hat allerdings eine Wiederaufnahme des Verfahrens angekündigt. In der Zwischenzeit bleiben die Patentrechte daher beim deutschen Laser-Spezialisten. Letzten Endes bedeutet dies für Motorola, dass die entsprechende Technik nicht ohne geeignete Lizenz genutzt werden darf.

Wie es nun weitergeht? Aktuell unklar.

(via)