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Veröffentlicht am News · Teaser Top News 2 Min. Lesezeit

EU-Kommission: Google soll mit Android Marktvormacht missbrauchen

Die EU-Kommission nimmt den Suchmaschinenriesen Google unter die Lupe und wirft dem US-Unternehmen vor, die Marktvormacht mit dem Android-Betriebssystem zu missbrauchen.

Die Europäische Kommission hat offenbar Freude an Google gefunden. Aus der Seite des Unternehmens allerdings im negativen Sinne. Denn die EU-Wettbewerbshüter haben ihr Vorgehen gegen Google auf das mobile Betriebssystem Android ausgeweitet. Den vorläufigen Erkenntnissen der EU-Kommission zufolge, soll Google seine marktbeherrschende Stellung ausnutzen und gegen EU-Kartellvorschriften verstoßen, indem der Suchmaschinenriese den Herstellern von Android-Geräten und Betreibern von Mobilfunknetzen Beschränkungen auferlege.

Bereits im April 2015 wurde ein förmliches Verfahren eingeleitet, um „das Verhalten von Google im Zusammenhang mit dessen Betriebssystem Android und den entsprechenden Anwendungen zu untersuchen“. Dabei kam die Kommission zu der Auffassung, dass Google eine beherrschende Stellung auf den Märkten für allgemeine Internetsuchdienste, für lizenzpflichtige Betriebssysteme smarter Geräte und App-Stores für das Android-Betriebssystem besitzt. Der Marktanteil Googles auf jedem dieser Märkte im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) liegt bei über 90 Prozent.

Nun hat die Kommission konkrete Beschwerdepunkte genannt, wo die Kommission der Meinung ist, dass Google gegen das EU-Kartellrecht verstößt. Zum einen werfen die Wettbewerbshüter Google vor, dass das Unternehmen als Vorbedingung zur Lizenzvergabe für geschützte Google-Apps von den Herstellern verlangt, die Google-Suche und den Chrome-Browser vorzuinstallieren sowie die Google-Suche als Standardsuchdienst festzulegen. Außerdem hindere Google Hersteller am Verkauf von Smartphones mit konkurrierenden Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen. Als weiteren Punkt geben die Kommissare an, dass Google finanzielle Anreize an Herstellern und Betreibern von Mobilfunknetzen bietet, wenn ausschließlich die Google-Suche auf den Geräten vorinstalliert wird.

Die Bedenken der EU-Kommission gegenüber Google. (Bild: EU-Kommission)

Laut der Kommission könnten diese Geschäftspraktiken Googles beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuchdienste weiter stärken. Zudem wird befürchtet, dass mobile Browser von Konkurrenzanbietern benachteiligt werden. Und nicht nur das – auch die Entwicklung von Betriebssystemen, die sich auf den offenen Android-Quellcode stützen und die Möglichkeit an der Entwicklung von neuen Anwendungen und Diensten würden behindert werden. Das Ganze schadet letztlich den Verbraucher.

In einer Pressemitteilung teilte die für Wettbewerbspolitik zuständige EU-Kommissarin Margrethe Vestager folgendes mit:

„Für Verbraucher und Unternehmen in Europa wird ein wettbewerbsfähiger mobiler Internetbereich immer wichtiger. Unsere bisherigen Ermittlungen lassen darauf schließen, dass Google durch sein Verhalten den Verbrauchern eine größere Auswahl an mobilen Anwendungen und Dienstleistungen vorenthält, Innovationen anderer Unternehmen bremst und damit gegen die EU-Kartellvorschriften verstößt. Diese Vorschriften gelten für alle in Europa tätigen Unternehmen. Google hat jetzt Gelegenheit, sich zu den Bedenken der Kommission zu äußern.“

Google wird nun der Einblick in die Untersuchungsakte der Kommission mit der schriftlichen Mitteilung der Beschwerdepunkte gewährt. Das Unternehmen kann sich innerhalb von drei Monaten zu den Vorwürfen äußern. Sollte die Kommission am Ende zu einer Entscheidung gegen Google kommen, erwartet ein Bußgeld in Höhe von bis zu zehn Prozent des Jahresumsatzes. Im letzten Jahr konnte die Google-Muttergesellschaft Alphabet knapp 75 Milliarden Dollar umsetzen.

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