Dass Apple und Co. gerne Steuern sparen – ein offenes Geheimnis. Über allerlei Steuertricks, Finanzverschiebungen und Firmenkonstrukte geht es teils gegen Null, was erfolgreiche Konzerne an den Fiskus abdrücken müssen. Unter der EU-Wettbewerbskommissarin Vestager aber wird der Filz auseinander genommen.
Im konkreten Fall ging es Apple und dem EU-Mitglied Irland an die Taschen. Denn der Staat genehmigte Apple Milliarden schwere Steuervergünstigungen, die mit den Jahren von lächerlichen 1 % (2003) auf 0,005 % (2014) der eigentlichen Steuerschuld zurückgingen – „Grundlage“ war ein Steuervorbescheid, der knapp 25 Jahre zurückreicht und bisher gezahlte Steuern zweier Apple-Tochterunternehmen begünstigend mit einbezieht.
Doof nur, dass beide Unternehmen aus dem Apple-Kosmos nur auf dem Papier bestanden und bestehen und am eigentlichen Wirtschaften des Konzerns keinen Anteil hatten. Als „Verwaltungssitze“ waren sie lediglich eingerichtet worden, um als Lizenzierungsunternehmer die entsprechenden Gebühren der offiziellen Apple-Firmen einzuziehen. Da diese irischen Unternehmen in keinem anderen EU-Land über Filialen verfügte, die Umsätze und Gewinner aber eben diesen Verwaltungssitzen zugewiesen wurden, war die Steuervergünstigung nicht rechtens, so Vestager und die EU-Kommission.
Denn Apple habe darüber einen wesentlichen Wettbewerbsvorteil erhalten, denn diese selektive steuerliche Behandlung Irlands wäre anderen Unternehmen nicht gewährt worden. Irland muss nun die Steuerschuld von bis zu 13 Milliarden zuzüglich Zinsen zurückfordern. Apple zeigte sich in ersten Statements nicht allzu überrascht, aber doch erbost darüber, dass man sie nun zahlen lassen wolle, obwohl sie doch nur die Steuern bezahlen, die von der Regierung verlangt würden. Tja… ob dies das letzte Wort im Streit war…?
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