Vergangenen Freitag beschlossen Bundestag und Bundesrat im Eiltempo ein neues Anti-Terror-Paket – mit Auswirkungen auf den Umgang mit Prepaid-SIM-Karten.
Das Bundesinnenministerium unter Thomas de Maizière stellte fest, dass Prepaid-Karten eine „verschleiernde Nutzung“ erleichtern würden und aufgrund dessen ein „erhebliches Sicherheitsrisiko“ darstellten – insbesondere durch kriminelle und terroristische Strukturen, welche diese Art der einigermaßen anonymen Kommunikation nutzen könnten. Ab 1. Juli 2017 gilt dann, dass beim Kauf einer Prepaid-Karte ein Ausweis vorgelegt werden muss – Händler und Netzbetreiber müssen ihre Dokumentation ausweiten.
Dabei bleibt es aber nicht. Außerdem dürfen die deutschen Geheimdienste nun gemeinsam mit ausländischen Geheimdiensten Daten anlegen – der Austausch sensibler Daten wird somit erleichtert.

Prepaid-Karten einfach so kaufen? Ab 1. Juli 2017 müssen Ausweise vorgelegt werden, um eine der Karten zu bekommen – Händler und Provider müssen ihre Dokumentation ausweiten. (Bild: Mediatek)
Hinzu kommt, dass das Bundesamt für Verfassungsschutz Daten Jugendlicher, die sich radikalisierten oder etwa nach Syrien ausreisen wollten, um dort für Daesh zu kämpfen, als Gefährder eingestuft werden können – und zwar ab einem Alter von 14 Jahren, statt zuvor 16 Jahren. Um diese Gefährder zu observieren, darf die für solche Ermittlungen beauftragte Bundespolizei nun verdeckte Ermittler einsetzen und kleine wie große Lauschangriffe starten.
Ein umfangreiches Paket also, welches in viele Grundrechte eingreift. Nutzen und Missbrauch liegen eng beieinander.
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