Standard-Apps nach Aufgaben auswählen
Android unterscheidet zwischen Standardrollen wie Browser, Telefon, SMS oder Startbildschirm und Zuordnungen für einzelne Dateitypen oder Webadressen. Der Wechsel einer Rolle verändert deshalb nicht automatisch jede Art des Öffnens. Ein neuer Standardbrowser übernimmt passende allgemeine Webaufrufe, während eine ausdrücklich zugeordnete App weiterhin Links ihrer unterstützten Website erhalten kann. Für die Fehlersuche muss zuerst feststehen, welche dieser Entscheidungen gerade beteiligt ist.
Die Rollenverwaltung steht häufig unter Einstellungen, Apps und Standard-Apps. Je nach Hersteller heißt der Eintrag auch „Standard-Apps auswählen“ oder liegt in einem zusätzlichen Menü. Die Suche der Einstellungen nach „Standard“ oder „Browser-App“ kann den passenden Bereich erschließen. Manche Oberflächen verteilen zentrale Rollen und einzelne App-Zuordnungen auf unterschiedliche Ansichten. Das wirkt versteckt, beruht aber zunächst auf der jeweiligen Menüstruktur; eine bestimmte Absicht des Herstellers lässt sich daraus nicht ableiten.
In einer Rolle erscheinen nur Anwendungen, die das System dafür als geeignet erkennt. Eine installierte App muss die erforderlichen Funktionen unterstützen; ein beliebiger Messenger ist beispielsweise nicht automatisch als SMS-App auswählbar. Fehlt die gewünschte Anwendung, werden zunächst ihre Installation, Aktivierung und Eignung geprüft. Bei Arbeitsprofilen oder verwalteten Geräten können außerdem Vorgaben die Auswahl begrenzen. Die konkrete verfügbare Rollenliste hängt vom Gerät und seiner Software ab.
Browser, Telefon und SMS umstellen
Beim Browserwechsel wird in der Rollenverwaltung die gewünschte Browser-App ausgewählt. Anschließend eignet sich eine gewöhnliche Webadresse ohne besondere App-Zuordnung als Funktionstest. Lesezeichen, gespeicherte Passwörter und offene Tabs werden dadurch nicht automatisch aus dem bisherigen Browser übernommen. Diese Inhalte folgen den Import- oder Synchronisierungsfunktionen der beteiligten Programme. Eine geänderte Systemzuordnung ist daher zunächst eine Entscheidung über künftige Aufrufe, keine Migration des Browserprofils.
Die Telefonrolle betrifft passende Telefoniefunktionen des Systems. Welche alternativen Apps auswählbar sind und welche Funktionen sie übernehmen können, hängt von Gerät und Anwendung ab. Ein Messenger-Anruf bleibt dennoch ein Vorgang des jeweiligen Messengers. Ebenso ändern sich Mobilfunkvertrag und SIM-Einstellungen nicht durch eine andere Telefon-App. Bei mehreren SIMs muss die verwendete Leitung weiterhin über die dafür vorgesehenen Einstellungen oder die Auswahl beim Anruf bestimmt werden.
Die Standard-SMS-App erhält eine besondere Zuständigkeit für die SMS-Verwaltung. Ein Wechsel überträgt jedoch keine beliebigen Messenger-Chats, und Zusatzfunktionen der bisherigen App müssen in der neuen Anwendung nicht verfügbar sein. Insbesondere RCS ist von unterstützten Diensten, App und Einrichtung abhängig; die SMS-Rolle allein garantiert dessen Betrieb nicht. Nach der Umstellung werden vorhandene Nachrichten und ein normaler SMS-Vorgang geprüft. App-spezifische Sicherungs- oder Exportfunktionen bleiben eine getrennte Angelegenheit.
Startbildschirm und Dateizuordnungen unterscheiden
Die Startbildschirm-App, auch Launcher genannt, stellt die Oberfläche bereit, zu der die Home-Geste oder Home-Taste führt. Wird ein anderer Launcher als Standard gewählt, ändern sich dessen Startseiten, App-Übersicht und angebotene Anpassungen. Die Android-Einstellungen und installierten Anwendungen bleiben dennoch eigenständige Systembestandteile. Ein Launcher ersetzt nicht das gesamte Betriebssystem und verleiht dem Gerät keine andere Android-Version.
Vorhandene Ordner, Widgets und die Anordnung von Symbolen werden zwischen Launchern nicht zwangsläufig übernommen. Manche Programme bieten Importfunktionen, deren Umfang vom bisherigen Launcher abhängt. Eine Rückkehr zum vorherigen Launcher erfolgt über dieselbe Standardrolle; eine Deinstallation ist dafür normalerweise nicht erforderlich. Unterschiede bei Gesten oder Animationen können von der Herstellerintegration abhängen. Ein optisch passendes Startbild bedeutet deshalb nicht automatisch, dass alle Systemgesten identisch funktionieren.
Bei Dokumenten kann Android stattdessen beim Öffnen eine Auswahl geeigneter Apps anbieten. Die Entscheidung „Nur diesmal“ gilt für den aktuellen Aufruf, während eine dauerhafte Auswahl eine künftige Zuordnung festlegen kann. Wortlaut und Verhalten unterscheiden sich je nach System und aufrufender Anwendung. Nicht jede Datei führt zu einem solchen Dialog: Öffnet die Ausgangs-App ihren eigenen Betrachter, trifft Android dabei möglicherweise überhaupt keine allgemeine Auswahl zwischen installierten Programmen.
Unterstützte Links und verifizierte App-Links
Webadressen können direkt zu einem passenden Inhalt in einer App führen. Für verifizierte Android-App-Links bestätigt eine technische Zuordnung zwischen Website und Anwendung, dass die App für die betreffende Domain vorgesehen ist. Diese Verknüpfung ist von der allgemeinen Browserrolle getrennt. Ein Videolink kann daher die Video-App öffnen, obwohl für gewöhnliche Webseiten bereits ein anderer Browser als Standard festgelegt wurde.
Die Steuerung liegt meist in den App-Informationen unter einer Bezeichnung wie „Standardmäßig öffnen“, „Als Standard festlegen“ oder „Unterstützte Links öffnen“. Namen und angebotene Schalter variieren nach Hersteller und Android-Version. Dort lässt sich je nach Oberfläche erlauben oder verhindern, dass eine App ihre unterstützten Webadressen direkt übernimmt. Manche Systeme zeigen einzelne Domains, andere bieten eine gröbere Einstellung. Eine globale Browseränderung ersetzt diese appbezogene Prüfung nicht.
Die Zuordnung kann an der konkreten Adresse scheitern. Eine Kurzadresse, eine Weiterleitung oder eine andere Unterdomain muss nicht dieselben Regeln erfüllen wie die sichtbare Zielseite. Ebenso kann eine fehlgeschlagene Verifizierung dazu führen, dass der Browser geöffnet wird. Neuere Android-Versionen behandeln nicht bestätigte Webzuordnungen teilweise anders als ältere. Eine ausgeschaltete Linkfreigabe garantiert umgekehrt nicht, dass jede Ausgangs-App anschließend einen Auswahlbildschirm anzeigt; sie kann den Aufruf selbst steuern.
Falsche Zuordnungen gezielt zurücksetzen
Öffnet ein Link weiterhin unerwartet, zählt zuerst der Ausgangspunkt. Ein eingebetteter Browser innerhalb einer Nachrichten- oder Social-App kann Webinhalte anzeigen, ohne die allgemeine Browserrolle wie ein normaler externer Aufruf zu verwenden. Manche Apps bieten dafür eine eigene Einstellung oder eine Aktion zum Öffnen im externen Browser. Eine Webansicht kann außerdem auf Browsertechnik beruhen, ohne ein gewöhnliches separates Browserfenster darzustellen. Das sichtbare Aussehen allein erklärt die Zuständigkeit daher nicht.
Für eine fest gespeicherte Dateizuordnung wird in den Informationen der bisher startenden App nach einer Möglichkeit zum Löschen von Standardwerten gesucht; die Bezeichnung variiert nach Oberfläche. Beim nächsten geeigneten externen Aufruf kann Android erneut eine Auswahl anbieten. Bei zentralen Rollen wird stattdessen direkt die gewünschte andere App gewählt. Das Löschen von App-Daten ist hierfür gewöhnlich unnötig und kann zusätzlich lokale Inhalte oder Anmeldungen entfernen.
Ein allgemeines Zurücksetzen der App-Einstellungen wirkt breiter. Je nach Gerät können dabei neben Standards auch weitere Beschränkungen oder deaktivierte Apps betroffen sein; maßgeblich ist die angezeigte Bestätigung. Deshalb wird zunächst nur die konkrete Rolle oder Linkzuordnung geändert. Für einen aussagekräftigen Test wird anschließend dieselbe Adresse aus derselben Ausgangs-App geöffnet und mit einem externen Aufruf verglichen. Unterschiedliche Ergebnisse zeigen, dass die Ausgangs-App oder die konkrete Linkform an der Entscheidung beteiligt ist.