Ab morgen, den 19. April 2017 wird Amazon Rücknahmen anders handhaben. Es ändern sich Fristen und Kosten – für alle Beteiligten.
Amazon, einer der größten Online-Händler weltweit, wird über neue AGBs am Widerrufsrecht rütteln, indem Marktplatz-Anbieter, die Amazon bislang nur als Vermittlerplattform nutzten, stärker in die Pflicht genommen werden. Amazon möchte darüber erreichen, dass Kunden unabhängig des tatsächlich Händlers – Amazon oder eben Marktplatz-Anbieter – die gleichen Rückgabebedingungen erwarten können:
- Innerhalb von 30 Tagen kann ein gekauftes Produkt ohne Angabe von Gründen zurückgegeben werden – der Kunde erhält eine Erstattung in voller Höhe des Verkaufspreises
- Artikel mit einem Wert über 40 Euro können binnen 14 Tagen zurückgeschickt und auch hierüber der volle Verkaufspreis erstattet werden; Retourkosten entstehen keine.
- Rücksendungen von Bekleidung, Handtaschen und Schuhen sind innerhalb von 30 Tagen möglich – die Versandkosten der Bestellung als auch der Retoure werden bei Reklamation erlassen.
- Produkte, die zwischen dem 1. November und 31. Dezember – also im Weihnachtsgeschäft gekauft werden – können künftig bis zum 31. Januar des folgenden Jahres zurückgesendet werden
Kunden profitieren also eindeutig von der Vereinheitlichung der Rückgaben – Anbieter, insbesondere des Marktplatzes, sehen sich allerdings mit möglichen steigenden Kosten konfrontiert, die ihr Geschäft weniger lukrativ machen könnten. Heikel ist außerdem die „Empfehlung“ Amazons, die individuellen Widerrufsbelehrungen im Sinne der Amazon-Richtlinie zu verändern – denn diese bedeutet faktisch eine Rücknahmegarantie, die es seit einigen Monaten nicht mehr gibt. Auch sind Transportunternehmen und Kunden in der Pflicht, die Ware einwandfrei zurückzusenden – geschieht dies nicht, können über die Hintertür doch einige Euros abgezogen werden.
Retour? Marktplatz-Händler „sollten“ Amazons „Empfehlungen“ folgen. (Bild: Amazon aus einem Image-Video)
Ein Rechtsstreit liegt also schon in der Luft und dürfte bald die Verbraucherschutzbehörden beschäftigen.
(Quelle: Giga.de, Bildmaterial via Amazon Press Room)